Land und Bezirke tragen gemeinsam die Verantwortung für die bedarfsgerechte
Bereitstellung und Weiterentwicklung von Hilfen zur Erziehung sowie für ein
wirksames Fach- und Finanzcontrolling. Die Koalition wird die Ausstattung und
Qualifizierung der Fachsteuerung in den Jugendämtern sowie die
Finanzierungsgrundlagen von Hilfen aufgabengerecht weiterentwickeln. Dazu
gehören Vertragsstruktur und -inhalte, Sicherung von Flächen sowie Konzepte für
Investitionen in die Angebotsstruktur. Durch die Neuausrichtung der Finanzierung der
Hilfen zur Erziehung wird gesichert, dass nicht steuerbarer Mehrbedarf der Bezirke
vollständig abgefedert wird.
Die Koalition gewährleistet für unbegleitete Minderjährige vom ersten Tag an die
Inobhutnahme und sozialpädagogische Betreuung, die Einleitung des
Clearingverfahrens und die notwendigen Voraussetzungen für die Bestellung einer
rechtlichen Vertretung. Die Anzahl der stationären Clearingplätze wird
bedarfsgerecht ausgebaut. Das Recht auf Schulbesuch wird schnellstmöglich
sichergestellt. Die Koalition bekräftigt die Position, dass unbegleitete Minderjährige
und unbegleitete junge Volljährige während ihrer Schul- und Berufsausbildung nicht
abgeschoben werden. Die besondere Situation unbegleiteter Minderjähriger, die
volljährig werden, begründet nach Auffassung der Koalition einen Jugendhilfebedarf.
Die Koalition wird den Aufbau eines öffentlichen Trägers für schul- und
arbeitsweltbezogene Jugendsozialarbeit für (unbegleitete) minderjährige Flüchtlinge
prüfen.
Die Koalition wird die regionalisierte Aufgabenwahrnehmung für den Kinder- und
Jugendnotdienst sowie die Zentrale Jugendgerichtshilfe wieder an die für Jugend
zuständige Senatsverwaltung anbinden. Die Ombudschaft in der Berliner Jugendhilfe
wird nach Evaluierung weiterentwickelt und ab 2018 verstetigt. Die Koalition sichert
die Anlauf- und Beratungsstelle für ehemalige Heimkinder, auch als Treffpunkt für
Betroffene und als Dokumentationsstelle zur Aufarbeitung der Geschichte der
Heimerziehung.
Die Tätigkeit der Landeskommission Gegen Gewalt wird darauf ausgerichtet, der
Gefährdung junger Menschen durch Radikalisierung, Extremismus und Kriminalität
präventiv entgegenzuwirken. Programme der Radikalisierungs- und Extremismus-
Prävention werden so weiterentwickelt, dass sie die Arbeit in Schule, Jugendarbeit
und Nachbarschafts-einrichtungen wirkungsvoll ergänzen.