AV Wohnen

Die Koalition entwickelt die AV Wohnen mit dem Ziel weiter, vielen Menschen den
Verbleib in ihren Wohnungen zu ermöglichen und realistische Richtwerte bei der
Neuanmietung von Wohnraum abzubilden. Die Koalition verlängert den bis zum
31. Dezember 2016 befristeten Neuanmietungszuschlag (Punkt 3.4. AV) bis zu einer
Überarbeitung der AV Wohnen. Die neue AV Wohnen tritt spätestens zum

  1. Januar 2018 in Kraft. Dabei wird die Höhe des Neuanmietungszuschlags
    überprüft.

Die Koalition wird bei der Berechnung der Richtwerte die mittleren Wohnlagen und
alle Wohnungsgrößen – gewichtet nach ihrem Anteil am Berliner Wohnungsmarkt –
einbeziehen.

Die Sonder- und Härtefallregelung wird auf ihre Wirksamkeit auch in Bezug auf eine
Erweiterung auf den sozialen Wohnungsbau überprüft.