Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Grundgesetzes
ergreifen, mit dem Ziel für EU-Bürgerinnen und Drittstaatlerinnen das Wahlrecht auf
Landesebene sowie für die Drittstaatlerinnen das kommunale Wahlrecht zu
ermöglichen. Für Drittstaatlerinnen soll dabei eine angemessene
Mindestaufenthaltsdauer erforderlich sein.
Die Koalition wird die Ausschlüsse vom Wahlrecht anhand internationaler Standards
überprüfen. Sie wird die Altersgrenzen im Berliner Landesrecht überprüfen und ggf.
ändern.