Antidiskriminierungsgesetz einführen

Die Koalition wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz (LADG) einführen, das
Schutz vor rassistischer Diskriminierung, vor Diskriminierungen wegen der ethnischen
Herkunft, des Geschlechts, der Religion und Weltanschauung, einer Behinderung,
einer chronischen Erkrankung, des Lebensalters, der sexuellen Identität und
des sozialen Status bietet. Das LADG wird die bestehende Schutzlücke bei
Diskriminierungen durch hoheitliches Handeln schließen, den Betroffenen Ansprüche
auf Schadensersatz und Entschädigung geben, eine Beweislasterleichterung und ein
Verbandsklagerecht enthalten.

Die Koalition wird den Begriff „Rasse“ aus Art. 10 der Berliner Verfassung und
weiteren landesrechtlichen Regelungen, zugunsten einer Formulierung ersetzen, die
den Schutzbereich der rassistisch motivierten Diskriminierung umfasst. Die Koalition
wird eine Bundesratsinitiative zur Nachbesserung des Allgemeinen
Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) auf den Weg bringen, welches ein
Verbandsklagerecht, eine Ausweitung der Klagefristen und die Ersetzung des
Begriffs „Rasse“ im o.g. Sinne umfasst und prüfen inwiefern eine Ausweitung auf
weitere Schutzmerkmale geboten ist. Die zahlreichen Ausnahmetatbestände des
AGG will die Koalition kritisch prüfen. Die Koalition wird eine Bundesratsinitiative zur
Umsetzung der 5. EU-Antidiskriminierungsrichtlinie starten. Berlin beteiligt sich in
Kooperation mit den Selbstorganisationen an der UN-Dekade „People of African
Decent“ und wird in diesem Zusammenhang Maßnahmen ergreifen, die geeignet
sind, die Diskriminierung Schwarzer Deutscher zu erfassen.

Mit dem LADG erhält die LADS eine gesetzliche Grundlage. Sie arbeitet als Teil der
Verwaltung, hat zugleich eine Ombudsfunktion für Beschwerden und agiert in dieser
Funktion nicht weisungsgebunden. Sie wird insbesondere mit Einsichts- und
Beanstandungsrechten ausgestattet.

Institutionelle Routinen und Regeln werden weiterhin auf eine diskriminierende
Wirkung hin überprüft werden, um strukturelle Diskriminierung in Verwaltung und
Gesellschaft zu identifizieren und zu überwinden. Die Arbeit der AGG-
Beschwerdestellen inner- und außerhalb der Verwaltung wird mit dem Ziel evaluiert,
Vorschläge für die Stärkung des diskriminierungsbezogenen
Beschwerdemanagements zu entwickeln. Hierbei sind über Modellansätze auch
passfähige Lösungen für die Privatwirtschaft zu entwickeln.

Um Diskriminierungen auf dem Wohnungsmarkt gezielter zu begegnen, wird eine in
Diskriminierungsfällen vermittelnde Interventionsstelle aufgebaut. In deren
Konzipierung sind Erfahrungen aus institutioneller und selbstorganisierter
Beratungsarbeit, wohnungswirtschaftlicher Praxis, der für Wohnen zuständigen
Senatsverwaltung sowie wissenschaftliche Expertisen einzubeziehen.