Zentral für die Umsetzung der Zielvorgaben mit den Unternehmen sind die Verträge
des Landes mit den Vorständen/ Geschäftsführungen über deren flexible
Gehaltsbestandsteile. Zwar kann über die Verträge bzw. Zielvorgaben nicht in ihren
Einzelheiten oder ihrer Struktur berichtet werden, es soll aber das Parlament über die
Eckpunkte der Zielvorgaben an den Vorstand unterrichtet werden.
Im Beteiligungsbericht sind durchgängig von allen Unternehmen das Enddatum der
jeweiligen Aufsichtsratsmandate und der Zeitpunkt des Vertragsendes für die
jeweiligen Vorstandsmitglieder auszuweisen. Wenn die Landesunternehmen
verstärkt Investitionen zur Erfüllung politischer Vorgaben tätigen und dafür Kredite
aufnehmen sollen, kommt der Schuldentragfähigkeit erhöhte Bedeutung zu. In den
Vierteljahresberichten soll die Kapitaldienstquote angegeben werden.
Dem Abgeordnetenhaus ist zudem eine strukturierte Auswertung der Antworten der
Wirtschaftsprüfer auf den Fragenkatalog nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz
vorzulegen.
Im Übrigen ersetzen Wirtschaftsprüfer den Rechnungshof nicht. Bislang kann der
Rechnungshof eine Prüfung der landeseigenen Unternehmen jedoch nur dann
vornehmen, wenn die Unternehmen dafür ihr Einverständnis erteilt haben. Die
Koalition strebt an, das Prüfungsrecht des Rechnungshofes in den
Gesellschafterverträgen und Satzungen zu verankern.